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Grundsätze und Regeln für die Plätze in der Freiburger Innenstadt


Orientierung


Alle Räume und Plätze sollen einladend und überschaubar gestaltet sein.
Die Verkehrswege müssen übersichtlich, leicht erkennbar und angemessen beschildert sein.
Hauptfußwege müssen gut begehbar und barrierefrei sein.


Brunnen, Kunst und Denkmäler


Mit diesen Schmuckstücken der Stadt muss sorgsam umgegangen werden. Damit sie ihre Wirkung
entfalten können, ist ein Radius von mindestens drei Metern freizuhalten. Für ihre Pflege könnten Paten
geworben werden. Es soll eine Broschüre aufgelegt werden, die alle Kunstwerke beschreibt.


Pflanzen


Die auf den Stadtplätzen vorhandenen Bäume sind raumbildende und das Stadtklima verbessernde
Platzelemente. Sie sollen als solche beachtet und gepflegt werden. Für die mobile Bepflanzung soll das
Garten- und Tiefbauamt ein situationsbezogenes Konzept über zu verwendende Arten, Pflanzbehälter
und Aufstellorte vorlegen. Fehlentwicklungen wie Kübelpflanzen zur 'Revierabgrenzung',
Kübelpflanzen in Konkurrenz zu örtlich verwurzelten Pflanzen oder als Sichtbehinderung zu anderen
Platzelementen wie Brunnen, Bächle und Kunstwerken sollen so verhindert werden.
Sitzen, Schauen, Ausruhen, Spielen …
Es soll viele Möglichkeiten geben, sich im öffentlichen Raum zu treffen und niederzulassen, ohne
konsumieren zu müssen. Dazu sollen außer Bänken und Stühlen auch Mäuerchen, Stufen und
Brunnenränder dienen. Für diese nicht kommerziellen Nutzungen müssen ausreichende Freiräume
erhalten bleiben.


Gastronomie


Tische und Stühle sollen am Gebäude stehen und nicht mitten auf einem Platz, Satellitengastronomie ist
unerwünscht. Die Fläche der Außenbewirtschaftung darf die der Innenfläche einer Gaststätte nicht
überschreiten. Es dürfen keine Einschränkungen der Lauffläche entstehen, bei weniger als eineinhalb
Meter Wegbreite sollen Genehmigungen nicht erteilt werden. Sonnenschirme, die großflächige Dächer
bilden und die Plätze in ihrer räumlichen Wirkung dominieren, sind verboten. Heizpilze sind
ökologisch nicht vertretbar.


Werbung


Handel und Werbung gehören zur Innenstadtnutzung, dürfen aber öffentlichen Raum nicht
einschränken. Gehwege und Arkaden müssen freigehalten werden. „Reiter“ und ähnliche mobile
Werbemöbel sowie Verkaufsauslagen sind nicht zulässig. Ausnahmen bilden Zeitungsständer, Blumen,
Postkarten und Antiquariate.


Müll


Privater Müll darf nicht im öffentlichen Raum gelagert werden.
Schrotträder sind regelmäßig einzusammeln.


Nächtliche Nutzung


Da abends und nachts die unterschiedlichen Nutzungen in der Innenstadt am konfliktreichsten
ausgetragen werden, soll durch geeignete Maßnahmen mehr Toleranz unter den Beteiligten gefördert
werden.